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Rechnungsprofi -  Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Buchhaltungsgrundsätze, Buchführung, Bilanz und Buchhaltung, Buchen von Belegen, Führen von Büchern in der Buchhaltung, Buchen von Geschäftsvorfällen, Verpflichtung zur Buchführung

 

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Buchhaltung und Bilanz
Buchführung ist die lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines Unternehmens

 

Ein Gewerbebetrieb ermittelt seine steuerpflichtigen Einkünfte aus der Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres und dem des Vorjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. 

Im Regelfall ist jeder Gewerbetrieb dazu verpflichtet, seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) zu errechnen, wobei das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung anzusetzen ist. Ausnahmen gelten - neben Freiberuflern - für sogenannte Kleingewerbetreibende. Diese - soweit sie nicht im Handelsregister eingetragen sind - müssen keine Abschlussbilanz anfertigen, wenn

    • der Jahresumsatz 350.000 Euro (netto ohne Umsatzsteuer) oder
    • der Gewinn 30.000 Euro nicht übersteigt (§ 141 Abs.1 AO).

Wenn diese Grenzen nicht erreicht werden, kann statt des normalerweise erforderlichen Vermögensvergleichs eine vereinfachte Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs.3 EStG erstellt werden. Dabei wird der Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt.

Mit Hilfe der Buchführung werden alle im Laufe des Jahres vorkommenden Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung festgehalten und es werden systematisch alle Vorgänge nach ihrer Vermögens- und nach Ihrer Erfolgswirkung erfasst. Buchführung ist somit die lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines Gewerbebetriebes. Durch Einnahmen und Ausgaben wird das Vermögen eines Unternehmens ständig verändert. Um jederzeit den Überblick über Ursachen und Höhe aller Veränderungen zu haben, werden diese aufgezeichnet.

Grundlage für die eigentlichen Buchung sind die verschiedenen Belege, meist Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen, die im Unternehmen anfallen. Zur Aufzeichnung aller Buchungen dienen Grundbuch und Hauptbuch. Im Grundbuch - auch Journal genannt - werden die einzelnen Buchungen in zeitlicher
Reihenfolge (chronologisch) festgehalten. Neben dem Betrag werden noch Buchungsdatum, Eingangsdatum bzw. Ausstellungsdatum des Beleges und ein erläuternder Buchungstext festgehalten. Da im Grundbuch alle Geschäftsvorfälle fortlaufend und lückenlos verbucht werden, dient es auch als Grundlage bei behördlichen Betriebsprüfungen. Weil das Grundbuch jedoch keine Übersicht über die Veränderungen der einzelnen Vermögens- und Kapitalposten ermöglicht, werden die Buchungen auf die einzelnen Bestands-, sowie Aufwands und Ertragskonten übertragen, die sich aus dem jeweils für den Betrieb gültigen Kontenrahmen ergeben. Es werden somit die einzelnen Geschäftsfälle nach sachlichen Kriterien auf die einzelnen Konten verteilt. Die Ursache der jeweiligen Buchung geht aus der Angabe des Gegenkontos und der Belegnummer hervor.

Aufgaben der Buchführung ist also bei der Gründung eines Unternehmens und später nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres, das Vermögen und die Schulden zu ermitteln und alle Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr wertmäßig festzuhalten. Die Buchführung erfasst alle betrieblichen Aufwendungen und Erträge, um den Gewinn oder den Verlust eines Unternehmens feststellen zu können. Aus den hierbei gewonnenen Erkenntnissen ergeben sich darüber hinaus wichtige Informationen für die
Preisgestaltung (Kalkulation). Außerdem werden hier Unterlagen für Maßnahmen und Entscheidungen des Betriebsinhabers geschaffen. Beispielsweise für Möglichkeit der der Kosteneinsparung oder Umsatzsteigerung. Buchhaltung und Bilanz dienen gegebenenfalls als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten und werden als Auskunftsmittel für Gläubiger und zur Prüfung der Kreditwürdigkeit gegenüber Banken verwendet.

Die Buchführung ist allerdings kein freiwilliges Hilfsmittel der Unternehmensführung, sondern es besteht aufgrund verschiedener rechtlicher Vorschriften - Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO) - eine Buchführungspflicht. Daraus ergeben sich die verschiedenen 

>>>Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung.  

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Rechnungsprofi -  Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Buchhaltungsgrundsätze, Buchführung, Bilanz und Buchhaltung, Buchen von Belegen, Führen von Büchern in der Buchhaltung, Buchen von Geschäftsvorfällen, Verpflichtung zur Buchführung

 Letzte Aktualisierung: 29.11.11

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